Publikationsdatum 19.02.2016
Wir Grünen wollen, dass die Stadt Remseck ihrer Vorbildfunktion beim Klimaschutz gerecht wird. Daher soll der städtische Strombedarf zukünftig mit Ökostrom gedeckt werden.
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt zur Sitzungsvorlage 27/2016 folgenden Antrag auf Änderung des Beschlussvorschlags:
Die Stadt nimmt an der 15. Bündelausschreibung 2017/2018 für den kommunalen Strombedarf teil. Der NEV wird beauftragt und bevollmächtigt, in Kooperation mit der Gt-service GmbH den Strombedarf für die städtischen Einrichtungen (ohne Straßenbeleuchtung) für die Jahre 2017 und 2018 im Rahmen einer gemeinsamen europaweiten Bündelausschreibung durchzuführen und den Zuschlag zu erteilen. Die Stadt beteiligt sich an der Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagequote.
Begründung:
Die Stadt Remseck ist seit November 2013 von der dena als „Energieeffiziente Kommune“ zertifiziert. Dazu hat der Gemeinderat u.a. am 27.03.2012 ein „Energie- und klimapolitisches Leitbild“ beschlossen (Vorlage 24/2012). In diesem Leitbild steht: „Ziel der Stadt Remseck am Neckar ist ein ressourcenbewusstes Verhalten, um die Energieeffizienz auch unter dem Aspekt des Klimaschutzes zu steigern und einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“ Und weiter: „Die Stadtverwaltung Remseck am Neckar bekennt sich zu ihrer öffentlichen Vorbildfunktion bei der Steigerung der Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energien.“
Daraufhin wurde ein Energie- und Klimaschutzprogramm (EKP) 2013-2015 erstellt, in dem auch Maßnahmen enthalten sind. Die Maßnahme G4 „Prüfung der Beschaffung von Ökostrom für kommunale Gebäude/Straßenbeleuchtung“ lautet: „Die Versorgung der städtischen Liegenschaften und der Straßenbeleuchtung durch Ökostrom im Wege einer Bündelausschreibung ab 2016 ist zu prüfen.“
Strom aus erneuerbaren Energiequellen ist ein gutes Mittel, um Klimaschutzziele umzusetzen. Ökostrom ohne Neuanlagenquote stammt überwiegend aus älteren Großwasserkraftwerken. Sein Bezug ergibt keinen zusätzlichen Umweltnutzen. Dieser entsteht nur durch den Bezug von Ökostrom mit Neuanlagenquote. Bei diesem stammt mindestens ein Drittel des Stroms aus Anlagen, die nicht älter als 6 Jahre sind, ein weiteres Drittel aus Anlagen, die nicht älter als 12 Jahre sind. Durch Nachfrage nach dieser Stromart wird ein Druck aufgebaut, der letzten Endes zur Entstehung neuer Anlagen führt, die sonst nicht gebaut werden würden.
Die Stadtverwaltung rechnet auf Basis vergangener Bündelausschreibungen mit Mehrkosten beim Bezug von Ökostrom mit Neuanlagequote in Höhe von 16 300 € pro Jahr, wenn der kommunale Strombedarf zu 100 % mit diesem Ökostrom gedeckt wird. Diese Mehrkosten sind finanzierbar. Die finanziellen Vorteile konventionellen Stroms sind nur kurzfristig, denn CO2-Dreckschleudern und Atomkraftwerke schaden der Umwelt und auch der Klimawandel verursacht Kosten. Dagegen hat die Entwicklung der letzten Jahre zu einer Annäherung der Preise für Ökostrom und konventionellem Strom geführt und damit die Wettbewerbsfähigkeit von Ökostrom kontinuierlich erhöht.
Der Bezug von Ökostrom mit Neuanlagenquote durch die Stadt wäre ein positives Signal nach außen. Die Stadt würde ihrer Vorbildfunktion für ihre Bürger auch im Bereich Klimaschutz gerecht. Wir würden es deshalb begrüßen, wenn die Stadt Remseck in den Bezug von Ökostrom einsteigen würde und die Ziele des Leitbildes umsetzt.
gez. Karl Burgmaier, Monika Voggesberger, Swantje Sperling, Jürgen Kada.